Laut Bundesbetriebsordnung (BGBl. 951) müssen Sie folgende Voraussetzungen
erfüllen, um ein Taxi lenken zu dürfen:
- Lenkerberechtigung für die Gruppe B (65 Abs. 1 KFG 1967) (kein Probeführerschein)
- PKW-Fahrpraxis: Mindestens ein Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises.
- Mindestalter: Das 20. Lebensjahr muß vollendet sein.
- Nachweis über "Erste-Hilfe-Kurs" (mindestens 6 Stunden)
- Dem Antrag wird nur dann Folge gegeben, wenn in den letzten 5 Jahren keinerlei Vorstrafen im Strafregister und in der Verkehrsstrafkartei (grobfahrlässige Übertretungen und oftmalige Wiederholungstaten) aufscheinen
- Nachweis einer Taxilenkerausbildung (Für die Zulassung zur Taxilenkerprüfung ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung erforderlich)