Neben den Voraussetzungen macht der Gesetzgeber die Ausstellung eines Taxilenker-Ausweises von einer Taxilenkerprüfung abhängig. Diese Prüfung muss vor der Prüfungskommission der zuständigen Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe abgelegt werden.
Für die Zulassung zu dieser Taxilenkerprüfung ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung
(Taxilenkerkurs) erforderlich.
In der Taxilenkerprüfung werden Kenntnisse über nachstehende Fachbereiche geprüft:
- Ortskunde
- Landes - und Bundesbetriebsordnung
- StVO
- KFG
- Arbeits- und Sozialrecht
- Tarif
- Funk