YouTube
Facebook
Instagram
Instagram

Die Taxilenkerausbildung

Bedingungen zur Lenkerausbildung

Laut Bundesbetriebsordnung (BGBl. 951) müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um ein Taxi lenken zu dürfen:

Lenkerberechtigung für die Gruppe B (65 Abs. 1 KFG 1967) (kein Probeführerschein)

  • PKW-Fahrpraxis: Mindestens ein Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises
  • Mindestalter: Das 20. Lebensjahr muss vollendet sein
  • Nachweis über "Erste-Hilfe-Kurs" (mindestens 6 Stunden)
  • Dem Antrag wird nur dann Folge gegeben, wenn in den letzten 5 Jahren keinerlei Vorstrafen im Strafregister und in der Verkehrsstrafkartei (grobfahrlässige und oftmalige Wiederholungstaten) aufscheinen
  • Für die Zulassung zur Taxilenkerprüfung ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung erforderlich

JETZT ANMELDEN

Pfarrgasse 56, 1230 Wien
Tel.: +43 (1) 614 55-614
E-Mail: Schreiben Sie uns

Öffnungszeiten:
Mo bis Do von 10 - 15 Uhr